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- Der Lizenznehmer
zahlt eine einmalige Einstandsgebühr.
- Für
jeden Eckrohrkessel, der während der Dauer dieses Vertrages vom
Lizenznehmer verkauft wird, zahlt der Lizenznehmer eine Lizenzgebühr,
die sich aus der thermischen Leistung berechnet.
- Der Lizenznehmer
garantiert die Entrichtung einer jährlichen Minimale.
- Der Lizenznehmer
versichert, alle mit dem Eckrohrkessel gewonnenen Erfahrungen mitzuteilen
als Gegenleistung für diejenigen der anderen Lizenznehmer.
- Patente
bzw. schutzfähige Verbesserungen der ERK Eckrohrkessel GmbH mitzuteilen
oder zu überlassen.
- Normalerweise
werden die Lizenzverträge für die Dauer von 5 Jahren geschlossen,
aber es besteht die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung.
- Einige
unserer Lizenznehmer sind seit über 20 Jahren vertraglich gebunden.
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